Seit 1. Januar 2026 ist das neue Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung in Kraft. Damit werden im Kanton Luzern einheitliche Betreuungsgutscheine für die familienergänzende Kinderbetreuung eingeführt.
Eltern, die berufstätig, auf Stellensuche oder in Ausbildung sind, können für ihre Kinder ab dem 3. August 2026 neu über den Onlineschalter my.lu.ch Betreuungsgutscheine beantragen.
Anspruch auf Betreuungsgutscheine bis Haushaltseinkommen von 120'000 Franken
Die Betreuungsgutscheine können für Kinder beantragt werden, die in einer Kindertagesstätte (Kita) oder bei einer Tagesfamilie betreut werden, sofern diese einer Tagesfamilienorganisation angeschlossen ist. Die Höhe der Gutscheine richtet sich nach der Höhe des Einkommens und Arbeitspensums der Eltern. Bei einem massgebenden Einkommen von über 120’000 Franken pro Jahr entfällt der Anspruch auf Betreuungsgutscheine.
Antrag über Onlineschalter stellen
Eltern reichen ihr Gesuch neu über den kantonalen Onlineschalter my.lu.ch ein. Dazu müssen Personalien, Steuerdaten und Beschäftigungsgrad der erziehungsberechtigten Person oder Personen sowie die Personalien und der Betreuungsumfang des Kindes angegeben werden. Vollständige und korrekte Angaben tragen dazu bei, dass das Sozialamt Romoos das Gesuch effizient bearbeiten und den Anspruch rasch prüfen kann.
Sozialamt Romoos prüft und stellt Gutschein aus
Das Sozialamt Romoos prüft nach der Einreichung des Gesuchs die Angaben und ermittelt das massgebende Einkommen der Eltern. Gestützt auf diese Angaben werden Anspruch und Höhe der Betreuungsgutscheine berechnet und die Eltern über den Entscheid informiert.
Bei Fragen steht Ihnen das Sozialamt gerne zur Verfügung.
Weiterführende Informationen zum neuen System und zur Einreichung eines Gesuchs finden Sie auf der Website der Dienststelle Soziales und Gesellschaft (DISG).